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Kostenlose Pflegehilfsmittel – Ihr Anspruch auf monatlich 42 € nach § 40 SGB XI

Kostenlose Pflegehilfsmittel – Ihr Anspruch auf monatlich 42 € nach § 40 SGB XI

Pflegebedürftige Personen, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Dieser Anspruch ist in § 40 SGB XI geregelt. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Pflegekasse.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Alltagshelfer, die Hygiene und Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern. Typische Produkte sind:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel (Hände- & Flächendesinfektion)
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen
  • Mund-Nasen-Schutz

Wer hat Anspruch?

  • Mindestens Pflegegrad 1 vorhanden
  • Pflege findet zu Hause statt (durch Angehörige oder ambulanten Dienst)
  • Kosten werden von der Pflegekasse übernommen

So klappt die Beantragung – in 4 Schritten

  1. Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen
  2. Produkte auswählen (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Einlagen)
  3. Monatliche Lieferung bequem nach Hause
  4. Direktabrechnung mit der Pflegekasse – Sie zahlen nichts

Alles aus einer Hand: bequem & papierlos

Mit spezialisierten Anbietern wird die Abwicklung besonders einfach: Antrag, Abrechnung und monatliche Gratis-Lieferung kommen aus einer Hand.

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Vorteile auf einen Blick

  • Bis zu 504 € pro Jahr sparen
  • Entlastung für pflegende Angehörige
  • Mehr Sicherheit & Hygiene im Alltag
  • Automatische Folgelieferung jeden Monat

FAQ zu Pflegehilfsmitteln

Gilt der Anspruch für alle Pflegegrade?

Ja, ab Pflegegrad 1 und häuslicher Pflege besteht der Anspruch nach § 40 SGB XI.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Nein. Bei Direktabrechnung mit der Pflegekasse fallen für Sie keine Kosten an.

Kann ich die Produktzusammenstellung ändern?

Ja, Sie können die Auswahl monatlich anpassen (z. B. mehr Handschuhe, weniger Einlagen).

Rechtlicher Hinweis: Die Leistungsgewährung erfolgt gemäß § 40 SGB XI i. V. m. den Richtlinien der Pflegekassen. Maßgeblich sind die individuellen Voraussetzungen (Pflegegrad, häusliche Pflege). Änderungen vorbehalten.

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